Auch wenn man als Bauherr den Hut aufhat: Wer eine Baufirma beauftragt, muss dieser in der Regel ein eingeschränktes Hausrecht für die Baustelle einräumen. Schließlich müssen die Firmen das Grundstück für ihre Arbeiten nicht nur betreten dürfen, sondern die Baustelle etwa auch vor Vandalismus schützen können.
Dem Verband Privater Bauherren (VPB) zufolge schießen einige Schlüsselfertig-Firmen allerdings über das Ziel hinaus: Sie untersagen demnach nicht nur Unbefugten den Zutritt zur Baustelle, sondern auch den Bauherren selbst.
Einschränkungen können unwirksam sein
Entsprechende Einschränkungen, mit denen Bauherren der Zutritt zur Baustelle verwehrt werden soll, verstecken sich dem Verband zufolge meist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bauvertrags. Auf sie sollten Bauherren sich aber nicht einlassen, rät der VPB. Schließlich haben sie sonst keine Möglichkeit mehr, den Baufortschritt und die Bauausführung zu kontrollieren.
Dies ist besonders wichtig, wenn regelmäßige Abschlagszahlungen vereinbart wurden. Ist dies der Fall, sind AGB, die Bauherren den Zutritt zur Baustelle verwehren, dann auch regelmäßig unwirksam. Denn damit entfällt laut Holger Freitag, Vertrauensanwalt des VPB, «die Chance, den Baufortschritt regelmäßig vom unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen – und bei festgestellten Mängeln entsprechende Beträge zurückzubehalten.»
Uneingeschränktes Betretungsrecht ist wichtig
Bauherren sollten die AGB ihres Vertrags mit der Baufirma also gut prüfen. Der Verband Wohneigentum NRW rät auf seiner Webseite, sich unbedingt zumindest das uneingeschränkte Betretungsrecht der Baustelle zu sichern und die Möglichkeit, den Zugang zur Baustelle an andere Personen zu delegieren.
Sobald die Baustelle durch eine Pforte oder Tür gesichert wird, sollten Bauherren außerdem auf eine sofortige Schlüsselübergabe bestehen.
Bauträger bleibt zunächst Bauherr
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen, sieht die rechtliche Lage übrigens anders aus. Hier sichert ersterer zu, eine Immobilie wie vereinbart zu errichten und sie dem Käufer nach Fertigstellung zu übertragen. Bis zur Übergabe des Hauses bleibt der Bauträger damit Bauherr auf seinem eigenen Grundstück.
Wer schon zuvor die Baustelle betreten will, braucht dafür also ein eingeschränktes Betretungsrecht. Dieses sollten Sie im notariell zu beurkundenden Vertrag während der Bauzeit ausdrücklich eingeräumt bekommen, um die Bauqualität prüfen zu können, empfiehlt der VPB.