Der neue EU-weit einheitliche Energieausweis bringt einige Änderungen mit sich, die ab Mai gelten. Zu den sichtbaren Auswirkungen gehören etwa veränderte Bewertungsklassen bei neuen Ausweisen. Die Energieeffizienz wird hier mit einer Skala von A bis G angezeigt – statt wie bisher von A+ bis H. Darauf weist Zukunft Altbau hin, ein vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördertes Informationsprogramm.
Veränderungen kommen Schritt für Schritt
Die EU-Vorgaben müssen alle Mitgliedstaaten bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. Da ausgestellte Energieausweise aber zehn Jahre gültig sind, bleibt die alte Skala von A+ bis H auch nach dem Stichtag noch einige Jahre im Umlauf.
Neu ausgestellte Ausweise verwenden dann aber die aktualisierte Skala:
- Klasse A steht ausschließlich für Nullemissionsgebäude.
- Klasse G soll die energetisch schlechtesten fünfzehn Prozent des Gebäudebestands eines Landes abbilden.
- Die übrigen Gebäude werden den Klassen B bis F zugeordnet – in etwa gleich großen Anteilen.
Die konkreten Schwellenwerte legen die einzelnen Mitgliedstaaten auf Basis der EU-Vorgaben fest. Sie können sich also von Land zu Land unterscheiden. Gleich bleibt hingegen die Einfärbung der Skala. Demnach steht Grün für einen energetisch sehr guten Zustand. Ist die Skala hingegen rot, handelt es sich um ein energetisch ungünstiges Gebäude.
In welchen Fällen muss man einen Energieausweis vorlegen?
Doch es ändert sich ab Mai noch mehr – beispielsweise, wer einen Energieausweis vorlegen muss.
Bisher war ein Energieausweis für alle verpflichtend, die ihr Gebäude
- neu vermieten
- verkaufen
- verpachten
wollen. In diesen Fällen muss auch weiterhin ein gültiger Energieausweis bei der ersten Besichtigung vorliegen, schreibt Zukunft Altbau. Auch bei Immobilienanzeigen in Zeitungen oder auf kostenpflichtigen Internetseiten muss der Nachweis bereits in Auszügen vorher gezeigt werden.
Ab Mai ist ein Energieausweis aber auch erforderlich,
- wenn Mietverträge verlängert werden
- wenn größere Renovierungen anstehen – also wenn mehr als ein Viertel der Fläche der Gebäudehülle saniert wurde oder die Maßnahmen ein Viertel des Gebäudewerts betreffen.
Fehlt der Energieausweis, enthält er falsche Angaben oder wird das Dokument oder eine Kopie davon nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro. Das regelt das Gebäudeenergiegesetz.
Gut zu wissen: Wer sein Gebäude selbst bewohnt, braucht keinen Ausweis.
Was zeigen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis an?
Die Neuerungen gelten für jeden neu erstellten Energieausweis, also für Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Grundsätzlich zeigen beide anhand der Skala an, wie energieeffizient ein Gebäude ist und nennen Empfehlungen für eine Modernisierung. Sie unterscheiden sich aber bei der Art der Berechnung.
Der Bedarfsausweis gibt den berechneten Energiebedarf anhand des baulichen Zustandes und der Heiztechnik wieder. Dabei ist eine Analyse des Gebäudes vor Ort durch eine Fachperson nötig. Dies lässt Rückschlüsse auf den energetischen Zustand sowie erwartbare Verbräuche und Kosten zu – und zwar unabhängig vom Verbrauchsverhalten.
Der Verbrauchsausweis hingegen ist nutzungsabhängig und zeigt, wie viel Energie die Heizung in drei aufeinanderfolgenden Jahren im Schnitt verbraucht hat.
Der Bedarfsausweis ist zwar teurer als ein Verbrauchsausweis, aber laut Zukunft Altbau auch etwas aussagekräftiger – besonders wenn neue Bewohner ein anderes Heizverhalten an den Tag legen. Abhängig von Größe und Komplexität des Gebäudes fällt dafür meist ein niedriger dreistelliger Betrag an.
Gebäudeenergieberaterinnen und -berater und andere Fachleute können die Ausweise ausstellen. In den meisten Fällen ist der Bedarfsausweis Pflicht – vor allem bei Ein- und Zweifamilienhäusern. In einigen Fällen können Eigentümer aber auch frei wählen, welchen Ausweis sie sich ausstellen lassen.
Tipp: Wer sich zum Energiezustand eines Gebäudes ganzheitlich beraten lässt, kann Modernisierungsschritte sowie langfristige Investitionen sinnvoll vorausplanen. Hier kann ein Bedarfsausweis Daten für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für die energetische Gebäudesanierung liefern.
