Kein Wasser kommt aus der Leitung: Bei Minusgraden kann die Ursache dafür im schlimmsten Fall ein Rohrbruch sein. Denn Wasser dehnt sich aus, wenn es gefriert, und kann dann Leitungen sprengen. Steigen die Temperaturen wieder, kann Wasser aus der kaputten Leitung fließen – mit fatalen Folgen für das gesamte Gebäude.
Frost verursacht an Wasserleitungen in Deutschland jedes Jahr erhebliche Schäden – im Schnitt sind es 26.000 Euro pro Fall. Das hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ausgerechnet. Insgesamt rund 130 Millionen Euro Schaden entsteht jährlich durch eingefrorene Leitungen.
Was ist im Notfall zu tun?
Ist ein Rohr geplatzt, sollte man schnell handeln, um den Schaden möglichst gering zu halten. Also sofort den Haupthahn abdrehen, rät die Verbraucherzentrale NRW. Und dann einen Installateur-Betrieb sowie den Wohngebäudeversicherer informieren.
Tipps, wie Sie solche Schäden verhindern
Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollte man sich bereits vor Frostbeginn um einige Dinge kümmern: Wasserleitungen im Außenbereich oder in unbeheizten Räumen sollte man möglichst leerlaufen lassen. Der Zulauf muss abgesperrt sein und das Ventil geöffnet, rät die Bayerische Ingenieurekammer-Bau. So werden Dichtungen weniger strapaziert. Freiliegende Rohre kann man mit wärmedämmendem Isoliermaterial schützen.
Auch mit einfachen Maßnahmen im Haus lassen sich hohe Reparaturkosten verhindern. Dazu zählt, bei niedrigen Temperaturen die Räume ausreichend zu heizen. Und das Heizungsventil laut GDV nie ganz zuzudrehen – auch in wenig genutzten Räumen wie dem Keller, der Abstellkammer oder dem Gäste-WC.
Wichtig dabei: sich nicht nur auf die Frostschutzstellung verlassen – am Heizungsventil ist sie mit dem Symbol * gekennzeichnet. Denn dies schützt nur den Heizkörper vor Frost, nicht aber die Leitungen, so der GDV. Vom Heizkörper weiter entfernte Rohre könnten bei sehr niedrigen Temperaturen sonst dennoch einfrieren.
Wichtig zu wissen: Zugefrorene Rohre und Leitungen sollte man der Verbraucherzentrale NRW zufolge nur von einem Fachbetrieb auftauen lassen.
Übrigens: Die Grunddeckung der Wohngebäudeversicherung deckt Rohrbrüche durch Frost innerhalb und außerhalb von Gebäuden sowie Frostschäden an Installationen, schreiben die Verbraucherschützer.