• Sa. Dez 21st, 2024

Funken, Feuer: So sichern Sie Ihr Zuhause vor Böllern

Funken, Feuer: So sichern Sie Ihr Zuhause vor Böllern
Damit Feuerwerkskörper keine Schäden im Haus anrichten können, sollten Fenster und Türen in der Silvesternacht geschlossen bleiben. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)

Es ist schnell passiert: Ein Böller fliegt durchs Fenster, ein Feuerwerk wird drinnen gezündet – und schon gibt es Chaos. Jedes Jahr gibt es Schäden an Wohnungen und Häusern, weil Feuerwerkskörper außer Kontrolle geraten. Hier sind fünf Tipps, wie Sie Brandgefahren durch Böller vorbeugen können.

1. Fenster und Türen

Damit Feuerwerkskörper nicht ins Haus gelangen und dort Schäden anrichten können, sollten Fenster in der Silvesternacht geschlossen bleiben. Dazu rät der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen. Das Gleiche gilt für Dachluken, Balkon- und Terrassentüren.

2. Balkone und Terrassen

Stehen noch die Sommer-Möbel draußen? Dann sollten Sie diese wegräumen. Das gilt auch für andere brennbaren Gegenstände wie Papier, Kissen oder Dekorationen.

3. Garten und Umgebung

Um das Haus herum kann man noch mehr präventiv tun: Feuerholz, Mülltonnen und andere leicht entzündliche Materialien gehören in der Silvesternacht weit weg vom Haus. Am besten verschwinden die Gegenstände schon vor Einbruch der Dunkelheit. Denn häufig zischen in der Silvesternacht schon Stunden vor Mitternacht die ersten Feuerwerkskörper durch die Luft.

4. Dach und Regenrinnen

Nehmen Sie sich auch rechtzeitig das Dach und die Regenrinnen vor. Entfernen Sie daraus trockenes Laub, Zweige und andere brennbaren Materialien, die dort liegen geblieben sind.

5. Wenn es doch zu Schäden kommt

Es ist sinnvoll, sich auf den schlimmsten Fall vorzubereiten. Eine Löschdecke und einen Feuerlöscher sollte man ohnehin immer zu Hause haben, rät der Eigentümerverband – an Silvester beides möglichst griffbereit. 

Sollten Feuerwerkskörper Schäden am Dach oder der Fassade verursachen, übernimmt diese die Wohngebäudeversicherung. Für Schäden am Hausrat kommt laut Eigentümerverband die Hausratversicherung auf. Kann der Verursacher vermittelt werden, müsse dieser den Schaden bezahlen – beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung.