Toiletten-Defekt: Mieter dürfen Reparatur selbst beauftragen
Ein nicht funktionierendes WC in einer Mietwohnung muss umgehend repariert werden. Kommen Vermieter ihrer Pflicht nicht nach, können Mieterinnen und Mieter auf eigene Faust aktiv werden.
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Ein nicht funktionierendes WC in einer Mietwohnung muss umgehend repariert werden. Kommen Vermieter ihrer Pflicht nicht nach, können Mieterinnen und Mieter auf eigene Faust aktiv werden.
Vermieter sind grundsätzlich in der Pflicht, Mietwohnungen ausreichend vor Wärme zu schützen. Tun sie das nicht, können Mieter von verschiedenen Rechten Gebrauch machen.