Übergabeprotokoll: Was, wenn nachträglich Schäden auffallen?
Bei der Wohnungsbegehung etwas übersehen? Ist das Übergabeprotokoll einmal erstellt und unterschrieben, kann es nicht mehr ohne Weiteres geändert werden. Ergänzungen können Rechtssicherheit schaffen.
Übergabeprotokoll: Was, wenn nachträglich Schäden auffallen?
Bei der Wohnungsbegehung etwas übersehen? Ist das Übergabeprotokoll einmal erstellt und unterschrieben, kann es nicht mehr ohne Weiteres geändert werden. Ergänzungen können Rechtssicherheit schaffen.