Deutschlands größter Wohnungskonzern Vonovia ist bei der geplanten Übernahme des Branchenzweiten Deutsche Wohnen erneut gescheitert.
Das Bochumer Unternehmen sicherte sich weniger als die nötigen 50 Prozent der Deutsche-Wohnen-Anteile. Bereits am Freitag hatte Vonovia bekanntgegeben, dass die Mindestannahmeschwelle voraussichtlich nicht erreicht wird.
Vonovia konnte sich nur 47,62 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte der Deutsche Wohnen sichern. Vonovia hatte einen Mindestanteil von 50 Prozent als Bedingung in das Übernahmeangebot geschrieben. Diese Vollzugsbedingung sei «endgültig ausgefallen«, heißt es in der Mitteilung vom Montag. Die eingereichten
Deutsche-Wohnen-Aktien würden zurückgebucht.
Vonovia wollte mit der rund 18 Milliarden Euro schweren Übernahme der Deutschen Wohnen aus Berlin Europas größten Immobilienkonzern mit rund 550.000 Wohnungen bilden. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen hatten den Aktionärinnen und Aktionären empfohlen, das Übernahmeangebot anzunehmen. Die notwendigen Investitionen in bezahlbares Wohnen, Klimaschutz und Neubau ließen sich nach einem Zusammenschluss gemeinsam besser schultern.
Vonovia-Chef Rolf Buch hatte am Freitag, als sich das Scheitern der Übernahme abzeichnete, erklärt, der Konzern werde die möglichen Optionen prüfen, «wie zum Beispiel einen Verkauf der derzeit von Vonovia gehaltenen Aktien an der Deutsche Wohnen, ein erneutes öffentliches Angebot oder den Erwerb weiterer Aktien».
Bereits 2016 war Vonovia mit einem Übernahmeversuch bei Deutsche Wohnen gescheitert. Auch damals wurde die Mindestannahmequote für die Milliarden-Offerte nicht erreicht. Im Gegensatz zur neuen Offerte hatte der Vorstand der Deutsche Wohnen das Angebot als feindlich eingestuft und sich heftig gegen den Plan gewehrt. Nun warben beide Unternehmen gemeinsam für die Annahme des Angebots.
Das Bundeskartellamt hatte bereits im Juni grünes Licht für den Zusammenschluss der beiden größten deutschen Wohnimmobilienkonzerne gegeben. Die gemeinsamen Marktanteile der Unternehmen rechtfertigten keine wettbewerbsrechtliche Untersagung, hatten die Wettbewerbshüter mitgeteilt. Sie verwiesen dabei auf das Beispiel Berlin, wo von den knapp 1,7 Millionen Mietwohnungen in der Stadt rund 150 000 auf die Deutsche Wohnen und Vonovia entfielen.
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